FerienFleckl

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

fĂĽr die Vermietung von Ferienwohnungen
Ferien Fleckl GmbH

Fleckl 44
95485 Warmensteinach
- nachfolgend "Vermieter" genannt -

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Gast individuell vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vermieteraufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Wohnungsbuchung), der durch der Vermieter angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Wohnungsbuchung. Die Bestätigung der Wohnungsbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Wohnungsbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vermieterannahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der ĂĽberlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist nicht gestattet.

§ 3 Preise und Leistungen

3.1 der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Wohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die fĂĽr die WohnungĂĽberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch fĂĽr vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenĂĽber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schlieĂźen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnung, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 10,00 EUR erheben.
3.6 der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Vermieter aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

§ 4 Stornierung durch den Gast

4.1 Bei einem RĂĽcktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende StornierungsgebĂĽhren dem Kunden in Rechnung gestellt:

Zeitpunkt der StornierungStornokosten
bis 21 Tage vor Anreisekostenlos
20–14 Tage vor Anreise50 % des Gesamtpreises
13–7 Tage vor Anreise75 % des Gesamtpreises
ab 6 Tage vor Anreise / Nichtanreise90 % des Gesamtpreises

4.2 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer ReiserĂĽcktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt durch den Vermieter

5.1 Werden die vom Vermieter an den Kunden versandten Reservierungsunterlagen nicht innerhalb der auf den Reservierungsunterlagen angegebenen Frist bestätigt, so kommt kein Beherbergungsvertrag zustande. Daher kann die Pension ohne Mitteilung an den Kunden die Kapazitäten wieder vermieten.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein RĂĽcktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberĂĽhrt. Es besteht insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen unter irrefĂĽhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezĂĽglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt.
5.4 Der Vermieter hat den Gast von der AusĂĽbung des RĂĽcktrittsrechts unverzĂĽglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 6 An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur VerfĂĽgung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frĂĽhere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Wohnungen sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Wohnungen nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Vermieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Wohnung bis 17:00 Uhr den Tages-Wohnungspreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung

7.1 der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur VerfĂĽgung gestellt wird, besteht keine Ăśberwachungspflicht des Vermieters.
7.3 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. der Vermieter ist berechtigt nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.4 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Gerichtsstand & Schlussbestimmung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der FerienFleckl GmbH in 95485 Warmensteinach.

Stand: August 2025
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